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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Arbeitgeber sind laut Sozialgesetzbuch seit dem 1.5.2004 verpflichtet, Mitarbeitern, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (§ 84 Abs. 2 SGB IX). Damit soll erreicht werden, dass die Arbeitsunfähigkeit schnell überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und damit der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Qualifiziertes Eingliederungsmanagement führt zu erheblichen Kosteneinsparungen - z. B. durch den Rückgang von krankheitsbedingten Fehlzeiten durch frühzeitige Problemlösungen oder durch schnelle Wege in die richtige Behandlung.

Unsere Leistungsmodule

Strategische Planung und Implementierung

  • Konzipierung eines auf das Unternehmen abgestimmten Eingliederungsmanagements
  • Beratung von Arbeitsgruppen und einzelnen Funktionsträgern zur Implementierung
  • Informationsveranstaltungen und Workshops

Schulung von Personalverantwortlichen

Case-Management

  • Beratung und Betreuung erkrankter Mitarbeiter* zur Wiedereingliederung
  • Beratung von Führungskräften, Personalabteilungen, Betriebs-/Personalräten und anderen Funktionsträgern in Einzelfällen
  • Zusammenarbeit mit Integrationsämtern, Krankenkassen und anderen Partnern
  • Kurzfristige Vermittlung in qualifizierte Einrichtungen zur Wiederherstellung der Gesundheit (z. B. Rehabilitation)

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