Sexualisierte Belästigung findet nicht nur am Arbeitsplatz vor Ort statt, sondern mit Homeoffice und hybriden Arbeitsmodellen mehr und mehr auch digital. Dazu gehören aufdringliche SMS, Bilder oder Emojis mit sexuellem Bezug per E-Mail oder anzügliche Witze in Videokonferenzen. Was Betroffenen hilft und was der/die Chef*in tun kann, lesen Sie hier.
Sexuelle Belästigung ist ein Angriff auf die Menschenwürde. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet zudem jede Form der sexuellen Belästigung im Berufsalltag, denn dort kann man der belästigenden Person nicht aus dem Weg gehen. Die Fallzahlen sexueller Belästigungen im Arbeitskontext sind seit Jahren branchenübergreifend hoch und reichen von Anstarren über Versprechen von beruflichen Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen bis hin zu körperlichen Berührungen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vermeldete zuletzt, dass innerhalb eines Studienzeitraums von drei Jahren jede 11. erwerbstätige Person sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt hat. Frauen sind doppelt so häufig betroffen wie Männer. Eine hohe Dunkelziffer ist sehr wahrscheinlich. Denn viele Betroffene sind verunsichert und haben Angst, dass ihnen kein Glaube geschenkt wird und ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.
Wer meint, das Thema hätte in Zeiten von mehr sozialer Distanz und Homeoffice keine Relevanz mehr, liegt falsch. Die teilweise Verlagerung des Arbeitsplatzes in den privaten Bereich und die Verkleinerung von Teams können sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sogar begünstigen. Die Sorge um den Job in wirtschaftlich unsicheren Zeiten und das dadurch verstärkte Machtgefälle verstärken die Unsicherheit der Betroffenen, ob und wie sie reagieren sollten.
Sexuelle Belästigung hat massive Auswirkungen auf vielen Ebenen: auf die seelische Gesundheit der Betroffenen, auf deren Arbeitsleistung und auf das Betriebsklima. Sexuelle Belästigung ist also kein Kavaliersdelikt. Dennoch müssen Kolleg*innen nicht permanent auf der Hut sein und auf jede nette Äußerung verzichten – im Gegenteil. Es ist allerdings ein Unterschied, ob man sagt „Das ist ein tolles Kleid“ oder „Du siehst scharf aus in diesem Kleid“. Aufdringliche und beleidigende Kommentare über Kleidung, Aussehen oder Privatleben sind tabu, ebenso wie unangemessene Einladungen zu einer Verabredung mit eindeutiger Absicht. Die Abgrenzung zu einem Flirt ist klar definiert: Sexuelle Belästigung ist durch Unerwünschtheit, Würdeverletzung und häufig auch Machtmissbrauch bestimmt. Flirts entstehen in beiderseitigem Einverständnis.
Mitarbeiter*innen, die übergriffiges Verhalten ihres Gegenüber frühzeitig – am besten sofort ansprechen, tragen dazu bei, dass dem schnell Einhalt geboten wird. Es kommt immer wieder vor, dass belästigenden Personen zunächst nicht bewusst ist, was sie mit ihrem Verhalten auslösen und dass sie übergriffig handeln. Optimal ist es daher, wenn es im Unternehmen klare unternehmensinterne Leitlinien gibt, an denen sich alle Mitarbeitenden orientieren können. Führungskräfte wissen, wie sie mit belästigendem Verhalten von Mitarbeitenden umgehen können.
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