GBU Psyche Pflicht: Alles zur Rechtslage und § 5 ArbSchG

Gesetzliche Grundlage: Warum die GBU Psyche keine Option, sondern Pflicht ist
Ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBU Psyche) gesetzlich verpflichtend? Die kurze Antwort ist: Ja.
Die Rechtsgrundlage hier ist eindeutig und bezieht sich auf dass Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG). Somit ist die GBU Psyche nicht nur eines der besten Tools, um die Gesundheit im Unternehmen zu monitoren, sondern auch Pflicht.
Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG)
Seit der Neufassung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 ist die psychische Belastung explizit in § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verankert. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, Gefährdungen für die physische und psychische Gesundheit zu ermitteln.
Das bedeutet für Sie: Jedes Unternehmen – unabhängig von der Branche oder der Anzahl der Mitarbeitenden (bereits ab dem ersten Angestellten) – muss eine GBU Psyche vorweisen können.
Die Rolle des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 87 BetrVG)
Für Unternehmen mit Betriebsrat gilt: Die GBU Psyche ist mitbestimmungspflichtig. Laut § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung des Gesundheitsschutzes. Eine rechtssichere GBU gelingt daher am besten im engen Schulterschluss zwischen HR, Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretung.
Konsequenzen bei Missachtung: Welche Risiken bestehen für Arbeitgeber?
Die GBU Psyche ist kein „Nice-to-have“. Werden die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, entstehen für das Unternehmen und die verantwortlichen Personen handfeste Risiken:
Bußgelder: Bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsicht oder Bezirksregierung) können empfindliche Bußgelder verhängt werden, wenn keine Dokumentation vorliegt.
Haftungsrisiken: Im Falle eines Burnouts oder einer psychischen Erkrankung eines Mitarbeiters können Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften) entstehen.
Organisationsverschulden: Die Geschäftsführung haftet persönlich, wenn notwendige Schutzmaßnahmen im Rahmen der Organisationspflichten versäumt wurden.
Wichtig zu wissen: Die reine Durchführung der Analyse reicht nicht aus. Das Gesetz fordert ausdrücklich die Dokumentation der Ergebnisse sowie die Ableitung und Überprüfung von wirksamen Maßnahmen.
Mehr als nur Compliance – Der strategische Vorteil
Hinter der GBU Psyche steckt mehr als nur Paragraphenreiterei. Wir beim Fürstenberg Institut betrachten die rechtliche Pflicht als Chance für Ihre Organisationsentwicklung:
1. Senkung der Fehlzeiten
Psychische Belastungen sind mit fast 20% die häufigste Ursache für Langzeit-Erkrankungen. Eine rechtzeitige Prävention schützt Mitarbeitende und Unternehmen.
2. Employer Branding
Ein Unternehmen, das die psychische Gesundheit ernst nimmt, punkten im „War for Talents“, also dem Recruiting von Fachkräften und senken Fluktuation.
3. Kulturanalyse
Die GBU liefert Ihnen wertvolle Daten über das Betriebsklima, die Sie für gezielte Verbesserungen nutzen können und somit auch für Effizienzsteigerung.
GBU Psyche Pflicht rechtssicher umsetzen mit dem Fürstenberg Institut
Die Komplexität der rechtlichen Anforderungen schreckt viele HR-Verantwortliche ab. Wo fängt man an? Welches Verfahren ist rechtssicher? Wie dokumentiert man korrekt? Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung über die datenschutzkonforme Befragung bis hin zur rechtssicheren Dokumentation.
