Klarheit, Handlungssicherheit und Schutz: Beratung im Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Wo fängt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz an?
Ein Witz über die Kleidung der Arbeitskollegin, Nachrichten an die private Handynummer oder Berührungen – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jede unerwünschte, sexuell bestimmte Handlung, die bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird – insbesondere, wenn eine von Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung, Entwürdigung oder Beleidigung geprägte Umgebung geschaffen wird. Beispiele hierfür sind anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen, das Zeigen oder Versenden von pornographischem Material oder herabwürdigende Sprüche mit sexuellem Bezug. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zieht hier klare Grenzen: Entscheidend ist nicht die Absicht der handelnden Person, sondern wie die Handlung bei der betroffenen Person ankommt.
Sexuelle Belästigung ist keine Privatsache; laut einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben 20 Prozent der Beschäftigten selbst oder in ihrem Arbeitsumfeld sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Sie gefährdet das Arbeitsklima, beeinträchtigt die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden und kann für Unternehmen ernsthafte Folgen haben: erhöhter Krankenstand, steigende Fluktuation, ein schlechtes Betriebsklima und Imageschäden.
der Beschäftigten haben selbst oder in ihrem Arbeitsumfeld sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt (Quelle: IAB)
der Belästigenden gehen von gleichgestellte Kolleg*innen, während 19 Prozent der Belästigungen von Vorgesetzten ausgingen. (Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes)
der Betroffenen beschweren sich offiziell über die Belästigung und gerade mal 1% leitet rechtliche Schritte ein.
(Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes)
Von der Prävention bis zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
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