Betriebliches Eingliederungs-management (BEM)

Zurück im Berufsleben nach langer Krankheit
Wenn man nach langer Arbeitsunfähigkeit wieder genesen ist, kann die Rückkehr ins Berufsleben für viele Menschen herausfordernd sein. Oft ist der Wiedereinstieg mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Insbesondere das Einfinden in den wiederkehrenden Arbeitsalltag, die Abläufe und die Leistungsanforderungen sollten Schritt für Schritt angegangen werden. Es gibt Möglichkeiten, sich auf dem Weg zurück in den Beruf Unterstützung vom Arbeitgeber zu holen. Der Arbeitgeber ist sogar dazu verpflichtet, mit der betroffenen Person zu besprechen, wie der zukünftige Arbeitseinsatz aussehen könnte und wie einer erneuten Arbeitsunfähigkeit entgegengewirkt werden kann. Dies geschieht im Rahmen des sogenannten beruflichen Eingliederungsmanagements (BEM).
Individuelle Lösungen wie die Organisation von Arbeitszeit, die Umstrukturierung des Arbeitsplatzes, Umschulungen oder innerbetriebliche Versetzungen können dabei eine Rolle spielen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine berufliche Wiedereingliederung initiativ zu ergreifen, wenn Mitarbeitende innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig gewesen sind. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist vertraulich zu behandeln und von Arbeitnehmerseite aus freiwillig.
Was bringt ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?
Ein betriebliches Eingliederungsmanagement soll der betroffenen Person helfen Schritt für Schritt wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Womöglich ist die vollständige Belastbarkeit noch nicht erreicht oder Auswirkungen von Therapien und Behandlungen nehmen Einfluss auf den Arbeitsalltag. Diese Szenarien können innerhalb eines BEM-Prozesses besprochen und untersucht werden. Ziel ist es eine langfristige Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und passende Arbeitsbedingungen zu schaffen. So wird ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben verhindert. Das betriebliche Eingliederungsmanagement hat sowohl für Mitarbeitende als auch für den Arbeitgeber Vorteile.
Ein gut durchgeführtes BEM verringert die Krankheitsdauer, reduziert die krankheitsbedingten Ausfallzeiten und trägt zur Mitarbeiterzufriedenheit und Bindung bei. Nicht zuletzt werden dadurch zusätzliche Personalkosten vermieden.
Langzeiterkrankungen belasten die Kapazitäten und Ressourcen im Unternehmen. Das Verkürzen von Langzeiterkrankungen und der Erhalt langfristiger Leistungsfähigkeit schafft mehr Ressourcen und Arbeitskraft im Unternehmen.
Bei einer erfolgreichen Wiedereingliederung bleibt das Wissen, die Qualifikationen und die Fertigkeiten des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin dem Unternehmen erhalten. Auch die betroffene Person selbst, erlebt das Gefühl der Wertschätzung.
Wenn Belastungen und Risiken bei Arbeitsbedingungen im Unternehmen identifiziert werden, bietet sich die Chance, Präventionsmaßnahmen einzuleiten. So wird weiteren krankheitsbedingten Fehlzeiten oder chronischen Berufskrankheiten vorgebeugt.
Ein betriebliches Gesundheitsmanagement unterstützt bei der gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und trägt übergreifend zu einer besseren Atmosphäre im Team und der gesamten Belegschaft bei.
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Mögliche BEM Maßnahmen
Häufig gestellte Fragen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement
Wenn eine Person innerhalb von 12 Monaten insgesamt 6 Wochen durchgehend oder wiederholt arbeitsunfähig ist, besteht laut § 167 Abs. 2 SGB IX die gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgebende, ein BEM anzubieten. Achtung: Bei Teilzeitbeschäftigten muss die Berechnung bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit angepasst werden.
Beispiel: Eine Teilzeitkraft, die an 2 Tagen pro Woche arbeitet, ist am 13. Arbeitstag länger als 6 Wochen (6 Wochen x 2 Arbeitstage = 12 Arbeitstage) arbeitsunfähig.
Das BEM ist freiwillig. Eine Ablehnung hat keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Mittelbar kann es jedoch Folgen bei einer möglichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung haben, zum Beispiel, weil Arbeitgebende ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen konnten, keine Alternativen zur krankheitsbedingten Kündigung geprüft wurden oder Nachweise über Unterstützungsangebote fehlen.
Im Idealfall erhält die bzw. der BEM-Berechtigte nach dem Angebot ein persönliches, unverbindliches Informationsgespräch zum BEM. Dies ist für uns ein Schritt, der sich bewährt hat. Hier kann ausführlich über den Prozess informiert, die Sinnhaftigkeit eines BEM-Starts besprochen und Vertrauen aufgebaut werden. Danach erfolgt ein Erstgespräch zur Analyse der gesundheitlichen Einschränkungen in Bezug auf die Tätigkeit sowie zur Maßnahmenplanung. In einem Folgegespräch werden gegebenenfalls Maßnahmen geplant, umgesetzt oder überprüft. Je nach Bedarf können sich mehrere Folgegespräche mit unterschiedlichen Akteur*innen ergeben, zum Beispiel mit der Führungskraft, da sie die Entscheidung bezüglich arbeitsplatzbezogener Maßnahmen treffen muss. Ein Abschlussgespräch zur Überprüfung der Maßnahmen ist sehr wichtig und sollte circa 4 bis 6 Wochen nach Umsetzung der Maßnahmen geplant werden. Grundsätzlich ist zu betonen, dass der Prozess individuell, vertrauensvoll und ergebnisoffen zu begleiten ist.
HR (Personalabteilung) ist verantwortlich für die Feststellung des BEM-Anspruchs, den Versand der Einladungen sowie die Überwachung der Fristen.
BEM-Beauftragte sollten fest definiert sein, um die Qualität im Prozess zu sichern und das BEM als wirksames Instrument im Unternehmen zu etablieren. Sie koordinieren den Prozess, führen die BEM-Gespräche, stellen die Vertraulichkeit sicher, sorgen für die Einhaltung des Datenschutzes und führen zusätzlich die BEM-Akte.
Führungskräfte werden bei Bedarf und nach Einwilligung der BEM-berechtigten Person hinzugezogen. Sie bewilligen und unterstützen die Umsetzung von Maßnahmen am Arbeitsplatz und stehen für Fragen zur Verfügung.
Die Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat oder Personalrat) kann – nach Zustimmung der betroffenen Person – zur Unterstützung und Vertrauensbildung am Prozess beteiligt werden.
Weitere Akteur*innen wie Arbeitsmediziner*innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Integrationsfachdienste (IFD) oder das Integrationsamt können bei Bedarf und nach vorheriger Einwilligung der betroffenen Person zur Beratung und Maßnahmenfindung hinzugezogen werden.
Die BEM-berechtigte Person kann jederzeit eine Vertrauensperson ihrer Wahl zu den Gesprächen hinzuziehen, z. B. zur emotionalen oder fachlichen Unterstützung.
Die berechtigte Person allein entscheidet über ihre Teilnahme am BEM, wählt ggf. weitere Begleitpersonen und kann den Prozess jederzeit beenden oder ablehnen.
Der BEM-Prozess ist eine gemeinsame Aufgabe mehrerer Akteur*innen im Unternehmen. Die Verantwortlichkeiten sind klar verteilt, wobei immer die Selbstbestimmung der betroffenen Person im Mittelpunkt steht. Alle weiteren Beteiligten werden nur mit deren Einwilligung einbezogen.
Es sind alle Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die die gesundheitliche Situation der BEM-berechtigten Person verbessern können und gleichzeitig für Arbeitgebende zumutbar sind. Maßnahmen können extrem vielfältig und kreativ gedacht werden, sollten jedoch immer einen Bezug zu den gesundheitlichen Einschränkungen haben. Durch eine zeitliche Befristung lässt sich die Wirkung feststellen.
Ein BEM-Gespräch sollte offen, vertrauensvoll und strukturiert sein. Besonders wichtig ist, dass die mit dem BEM beauftragte Person sicher durch das Gespräch moderiert und fokussiert auf die Umsetzung der BEM-Ziele bleibt, um zügig in die Maßnahmenplanung und -umsetzung zu kommen. Die Dokumentation dieser Gespräche in Form von Ergebnisprotokollen für die BEM-Akte ist dabei wesentlich.
Wir erstellen nach einem circa 30-minütigen Kennenlerntermin ein individuell auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittenes Angebot. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten: von der Übernahme des kompletten BEM-Fallmanagements (inklusive Pflege und Anlage der Akten) bis hin zur punktuellen Unterstützung in herausfordernden BEM-Verfahren. Auch individuelle Qualifizierungen sowie Workshops für unterschiedliche BEM-Akteur*innen, zum Beispiel Führungskräfte oder Interessenvertretungen, sind buchbar.
Das Fürstenberg Institut bietet ein vielfältiges Schulungs- und Weiterbildungsangebot für BEM-Verantwortliche, bei dem nicht nur wertvolles Wissen und praktische Impulse vermittelt werden – einige Kurse ermöglichen auch das Sammeln von CDMP-Stunden.
BEM Kompakt – Grundausbildung für BEM-Beauftragte
BEM Spezial – erweitertes Fachwissen für BEM-Fortgeschrittene
BEM-Fachtag – jährliches Austauschtreffen mit spannenden Impulsen zur BEM-Arbeit
Hier geht es zu unseren Kursen
Hierfür nutzen wir unseren Implementierungsworkshop. In diesem werden die gemeinsame Zusammenarbeit definiert und die einzelnen Prozessschritte festgelegt, um ein effizientes und nachhaltiges BEM zu implementieren.
Mit einem Kennenlernen. Machen Sie gerne einen unverbindlichen Termin mit uns aus und wir besprechen alles weitere. Wir freuen uns.





