Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche)

Unsere GBU Psyche für alle Fälle
Vom Start Up bis zum Konzern, ob erste GBU Psyche oder die zwölfte – wir bieten individuelle Lösungen für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen an. Dabei können wir ein klassisches auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Verfahren inklusive Beratung ebenso durchführen wie innovative und skalierbare Boutique-Lösungen. Welcher GBU Typ sind Sie? Finden Sie es weiter unten heraus.
Analyse – so viel wie nötig. Veränderung – so viel wie möglich.
Wo klassische GBUs viel Energie in die Analyse stecken, gehen wir einen Schritt weiter und setzen auf Veränderung. Denn: Arbeitsplätze verändern sich, genauso wie die Herausforderungen, denen wir täglich begegnen. Doch eines bleibt entscheidend: Das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden. Wir unterstützen Sie dabei, psychische Belastungen im Arbeitsalltag zu erkennen und zu reduzieren – individuell abgestimmt auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse und immer auch auf aktuelle Situationen.
Was uns besonders macht? Wir lassen Sie nicht allein. Von der umfassenden Analyse psychischer Belastungen am Arbeitsplatz über die Entwicklung gezielter Maßnahmen bis hin zur Wirksamkeitskontrolle begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch den gesamten GBU-Kreislauf.
Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Belastungsfaktoren bei der Arbeit – von Arbeitsinhalt und -organisation über soziale Beziehungen bis hin zu Arbeitsumgebung und Arbeitszeit. So entsteht eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, die nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern echte Verbesserungen im Unternehmen anstößt.
Wir bringen über 10 Jahre Erfahrung in der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz mit und 35 Jahre Expertise im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Dabei setzen wir auf eine strukturierte und dennoch flexible Vorgehensweise, die nahtlos in bestehende BGM-Prozesse integriert werden kann.
Das Ergebnis? Bessere Zusammenarbeit, ein gestärktes Teamklima, erweiterte Führungskompetenzen und vor allem – die Sicherheit, wirklich wirksame Maßnahmen umzusetzen. So schaffen Sie nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern steigern auch die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeitenden.
GBU Psyche Pflicht – seit wann und für wen?
Hier erfährst du alles zur GBU Psyche Pflicht und wie du sie sicher und rechtskonform nach § 5 ArbSchG umsetzen kannst.
Welcher GBU Typ passt zu Ihrem Unternehmen?






Unser kostenloser GBU Psyche Wirksamkeit-Check
Um besser einschätzen zu können, wie wirksam die eigenen GBU Maßnahmen sind und wo ggf. Nachbesserungsbedarf bei der Wirksamkeit der GBU Psyche ist, haben unsere Expert*innen einen kostenlosen Check entwickelt. Denn oft ist in unserer Erfahrung so: Die GBU wird alle 2 – 3 Jahre umgesetzt, aber die Ergebnisse verändern sich nicht. Dabei ist die GBU ein extrem wirksames Tool, wenn sie konsequent und auf allen Ebenen umgesetzt und mit Maßnahmen verknüpft. Die Gründe für stagnierende oder verschlechterte Ergebnisse sind oft multifaktoriell, wir helfen mit unserem Check herauszufinden, wo es hakt.
Unser Angebot ganz konkret
Was erfasst die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz?
Laut GDA-Leitfaden müssen sechs Merkmalsbereiche systematisch erfasst und bewertet werden:
Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe
Vollständigkeit der Aufgabe, Handlungsspielraum, Qualifikationsanforderungen, emotionale Anforderungen und Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben.
Arbeitsorganisation
Arbeitsabläufe, Unterbrechungen, Rollenklarheit, Kommunikationswege und Schnittstellen zwischen Abteilungen.
Soziale Beziehungen
Führungsverhalten, kollegiale Unterstützung, Konfliktkultur, Diskriminierungsrisiken und Unternehmenskultur.
Häufig gestellte Fragen zum Thema GBU Psyche
Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche) ist ein nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes ein für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das Unternehmen dabei unterstützt, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen, zu bewerten und zu reduzieren. Dabei werden verschiedene Faktoren wie Arbeitsinhalt, -organisation, und -umfeld analysiert, um das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu sichern und die Produktivität zu fördern. Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen das psychische Wohlbefinden im Arbeitsalltag zu stärken und potenzielle Stressquellen nachhaltig zu minimieren. Unser Ansatz geht über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus. Wir setzen auf Veränderung, um Fehlzeiten nachhaltig zu reduzieren, das Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu verbessern und um Ihr Unternehmen zukunftsfähig sowie attraktiv für Bewerber*innen zu machen.
Zum einen ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes für alle Unternehmen verpflichtend. Zum anderen bietet eine GBU viel Potenzial, um nicht nur die psychische Belastung der Mitarbeitenden zuverlässig zu ermitteln, sondern auch Maßnahmen zu treffen, um das Unternehmen produktiver, effizienter und gesünder aufzustellen.
Um nur einige Vorteile zu nennen:
- Ungenutzte Potenziale wecken und dadurch die Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu steigern
- Rahmenbedingungen schaffen, um Fehlzeiten nachhaltig zu reduzieren.
- Gesetzliche Vorgaben erfüllen
- Höhere Identifikation Ihrer Mitarbeitenden mit dem Unternehmen
- Kostenersparnis durch Zielgerichtete Maßnahmen, statt Gieskannenprinzip
Der GBU Kreislauf beschreibt den Verlauf des GBU Prozesses.

Schritt 1: Vorgehen planen.
Schritt 2: Gefährdung erfassen.
Schritt 3: Gefährdung beurteilen.
Schritt 4: Maßnahmen ableiten.
Schritt 5: Maßnahmen umsetzen.
Schritt 6: Wirksamkeit überprüfen.
Schritt 7: Aktualität prüfen.
Nach Schritt 7 geht der Kreislauf wieder bei der Planung los. Unsere Aufgabe ist es, Sie und Ihr Unternehmen dabei zu unterstützen, an jedem Schritt individuell die beste Lösung zu finden.
Wir beraten im Gesamtprozess, führen also nicht beispielsweise nur die Befragung durch, sondern begleiten den gesamten GBU Kreislauf und unterstützen bei Bedarf auch bei der Maßnahmenumsetzung. Dabei ist es uns und unseren Expert*innen besonders wichtig, eine auf Sie und Ihr Unternehmen abgestimmte Lösung zu finden.
Klares Jein. Generell muss die GBU im gesamten Unternehmen durchgeführt werden. Das kann allerdings auch nach und nach erfolgen, also zum Beispiel nach einer Pilotierung.
Beide Verfahren sind mögliche Werkzeuge in einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Eine quantitative Methode ist dabei ein Fragebogen oder ein Erhebung, während das qualitative Verfahren zum Beispiel ein Workshop sein kann. Beide haben verschiedene Ziele, wir helfen dabei das richtige Tool zu finden.
Sehr gerne sogar. Wenn bereits Daten aus Befragungen vorliegen, helfen wir Ihnen nicht nur dabei, aus diesen Daten die richtigen Maßnahmen abzuleiten, sondern dies auch kosten- und zeiteffizient zu tun.
Wir empfehlen einen Frequenz von 2 – 3 Jahren. So können Maßnahmen umgesetzt werden, ihre Wirkung entfalten und es vergeht genug Zeit, um Veränderungen und Effekte zu messen.
Mit einem Kennenlernen. Machen Sie gerne einen unverbindlichen Termin mit uns aus und wir besprechen alles weitere. Wir freuen uns.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind alle Einflüsse aus der Arbeitstätigkeit, die auf die Psyche von Beschäftigten einwirken – positiv wie negativ. Typische Faktoren sind Zeitdruck, Unterbrechungen, unklare Aufgaben, mangelnde Handlungsspielräume, Konflikte mit Kollegen oder Führungskräften sowie emotionale Anforderungen. Die GBU Psyche erfasst und bewertet diese Faktoren systematisch.
Das hängt von Unternehmensgröße und Methode ab. Eine digitale Mitarbeiterbefragung inkl. Vorbereitung und Auswertung dauert typischerweise 6–10 Wochen. Der vollständige GBU-Kreislauf von der Planung bis zur Wirksamkeitskontrolle kann 6–12 Monate umfassen. Das Fürstenberg Institut passt den Zeitplan individuell an Ihre Ressourcen an.
Das Gesetz schreibt keine spezifische Qualifikation vor. In der Praxis wird die GBU Psyche von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Arbeitsmediziner, HR oder externen Spezialisten durchgeführt. Wichtig ist, dass die Durchführenden mit den Methoden und rechtlichen Anforderungen vertraut sind. Externe Dienstleister bringen zudem Neutralität in den Prozess – besonders wertvoll bei der Befragung.
Nach der Erhebung folgen Auswertung, Maßnahmenplanung und Umsetzung – das sind die häufig unterschätzten Schritte. Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert und Maßnahmen priorisiert werden. Nach der Umsetzung ist eine Wirksamkeitskontrolle gesetzlich vorgeschrieben. Genau hier setzt das Fürstenberg Institut an: Wir begleiten nicht nur die Befragung, sondern den gesamten Kreislauf bis zur messbaren Verbesserung.
Bei anhaltend hohen Fehlzeiten empfiehlt sich ergänzend ein strukturiertes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).
