Umgang mit sexualisierter Belästigung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, einerseits vorzubeugen und andererseits im Ernstfall einzugreifen. Sensibilisierung, gute Information und Transparenz im Unternehmen sind die Voraussetzungen, damit Klarheit herrscht und es gar nicht erst zu Übergriffen kommt. Sollte dennoch ein Vorfall sexualisierter Belästigung eintreten, muss das Vorgehen klar geregelt sein und betroffenen Mitarbeitenden sofort geholfen werden.

Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz

Frau, die mit ihrer erhobenen Hand eine Stopp-Geste macht

Eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2015 bestätigt, dass in Deutschland jede zweite befragte Person sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz erlebt hat. Betroffen sind mehrheitlich Frauen, aber auch Männer sowie Trans* und intergeschlechtliche Personen. Sexualisierte Belästigung betrifft Berufstätige jeglichen Alters und ist unabhängig von der beruflichen Position und Branche. Sie fängt da an, wo für Betroffene ganz persönliche Grenzen überschritten werden. Es geht hierbei nicht darum, ob dies beabsichtigt ist, sondern um die Auswirkung auf die belästigte Person. Betroffene sind niemals selbst schuld.  

Eine sexualisierte Belästigung ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten. Unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen. Die Würde der betreffenden Person wird verletzt, insbesondere, wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld entsteht.“ Arbeitgeber sind demnach gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen und entsprechende Maßnahmen, zum Beispiel das Einrichten einer Beschwerdestelle, zu ergreifen und jeder Beschwerde nachzugehen. Betriebs- und Dienstvereinbarungen schaffen verbindliche Rahmenbedingungen und sorgen für Transparenz und Handlungssicherheit für Verantwortliche. 

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und verpflichtet jeden Arbeitgeber, vorzubeugen und einzugreifen, wenn es zu Übergriffen kommt. Es schützt alle Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.“
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Was Sie als Führungskraft über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wissen sollten

Führungskräften kommt bei dem Thema sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz eine zentrale Rolle zu. Nicht nur als Vorbildfunktion, sondern insbesondere in der Ausübung ihrer Fürsorgepflicht. Sie sollten besonders sensibilisiert werden im Umgang mit dem Thema, sich mit den rechtlichen und unternehmensbezogenen Rahmenbedingungen auskennen und wissen, wie sie mit ihren Mitarbeitenden im Ernstfall umgehen und wie sie vertrauensvoll unterstützen können.  

1. Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz ist immer verboten

Einer Frau offensichtlich auf die Brüste zu starren, gilt am Arbeitsplatz als eindeutig gesetzeswidrig. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, denn dort kann man der belästigenden Person nicht aus dem Weg gehen.

2. Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz ist weder örtlich noch zeitlich eingeschränkt

Das AGG fordert für alle Beschäftigten ein sicheres Arbeitsumfeld, wobei sich der Schutz über das Büro, Unternehmensgebäude und die Arbeitszeit hinaus auch auf Dienstreisen, Arbeitswege, Firmenfeiern, Betriebsausflüge, Pausen sowie SMS, E-Mails und Anrufe bezieht.

3. Die Abgrenzung zu einem Flirt ist klar definiert: Sexualisierte Belästigung ist durch Unerwünschtheit und Würdeverletzung bestimmt

Flirts entstehen in beiderseitigem Einverständnis. Bei sexueller Belästigung handelt es sich hingegen um eine unerwünschte Verhaltensweise. Eine sexuelle Belästigung geht immer mit einer Würdeverletzung einher, wobei es nicht darum geht, ob die Würdeverletzung beabsichtigt wurde, sondern um die Auswirkung auf die belästigte Person. Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob es sich bei einem beobachteten Verhalten um eine sexuelle Belästigung handelt, ist also, wie das Verhalten bei der betreffenden Person ankommt. Da es dabei um das Überschreiten individueller Grenzempfindungen geht, ist es für potenzielle Opfer, aber ebenso auch als Feedback für denjenigen, von dem die Belästigung ausgeht, umso wichtiger, die persönlichen Grenzen klar aufzuzeigen.

4. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird oft unterschätzt und verharmlost

Untersuchungen zeigen, dass 60 bis 70 Prozent der Frauen mindestens einmal in ihrer Karriere sexuell belästigt wurden. In der Vergangenheit haben nur sehr wenige dieser Frauen ihre Stimme erhoben sei es aus Angst, Scham oder schlichtweg, weil sie nicht ernst genommen wurden. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz absorbiert viel Energie, verursacht erheblichen Stress, beeinträchtigt die Zusammenarbeit und vermindert die Produktivität. Die Auswirkungen können gravierend sein, sowohl für die davon betroffenen Mitarbeitenden als auch für das Unternehmen.

5. Neben der Belastung für die Betroffenen stellt sexuelle Belästigung und ihre Konsequenzen auch ein arbeitstechnisches Risiko dar

Neben der Verletzung der persönlichen Integrität kann es auch schwere psychische und gesundheitliche Folgen für Betroffene haben. Sie fühlen sich oft beleidigt, erniedrigt, beschämt und hilflos. Kurzfristige Folgen wie Schlaflosigkeit, Ekel, Ärger und Aggression können sich langfristig zu Angstzuständen, Panikattacken, Arbeitsunfähigkeit oder Beziehungsproblemen manifestieren. Nicht nur Motivation und Leistungsvermögen der Betroffenen leiden in hohem Maße, sondern auch die Zusammenarbeit im Team und das gesamte Betriebsklima. Für den Arbeitgeber bedeutet mangelndes Erkennen von sexueller Belästigung somit akut einen Verlust an Produktivität und langfristig nehmen nicht nur die Bindung und das Vertrauen in das Unternehmen ab, es kann ein massiver Imageverlust für das Unternehmen folgen.

Formen sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz erkennen

Köpfe mit Sprechblase
Verbale Belästigung
Dies beinhaltet aufdringliche Ausdrücke, die durch Sprache kommuniziert werden wie beispielweise zweideutige Kommentare, anzügliche Witze, Bemerkungen über Kleidung, Aussehen oder Privatleben sowie Aufforderungen zu sexuellen oder auch intimen Handlungen.
Auge
Nonverbale Belästigung
Hier zählt die ungewollte Konfrontation mit sexuellen oder intimen Inhalten wie anzügliche Blicke oder Hinterherpfeifen.
Ohr und Hand
Körperliche Belästigung
Dies sind alle unerwünschten Berührungen wie Kneifen, Streicheln, Küssen oder Umarmen. Auch wiederholte Nichtwahrung der gewöhnlichen körperlichen Distanz und von Gewalt geprägte Übergriffe gehören zu dieser Kategorie.
Touchscreen
Digitale Belästigung
Zu digitaler sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz zählen aufdringliche Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken, unangemessenes Bildmaterial oder Emojis sowie unerwünschte, belästigende Nachrichten zum Beispiel per Mail, SMS oder WhatsApp.

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