Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft
Für werdende Eltern ist die Schwangerschaft und der Beginn der Elternschaft eine besondere Erfahrung, die mit vielen Fragen verbunden sein kann. Die aktuelle Lebenssituation wird neu formiert. Dies geht mit vielen Veränderungen und Emotionen einher. Auch rechtliche Fragen, erste Aufgaben und Fristen sollten in dieser Zeit bedacht werden.
Neue Lebenssituation durch Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft und das bevorstehenden Elterndasein sind verantwortungsvolle und besondere Lebensereignisse. Sie bringen Veränderungen, Vorfreude, Unsicherheiten und eine Reihe neuer Erfahrungen mit sich, sowohl in der Partnerschaft als auch im familiären und beruflichen Umfeld. Es ist ganz normal, dass dabei viele Fragen aufkommen. Schließlich entwickelt sich eine völlig neue Lebenssituation und werdende Eltern finden sich in einer neuen Rolle in ihrem Leben ein. Neben den emotionalen Faktoren bezüglich dieser Entwicklung gibt es auch viele sachliche Fragen, die sich werdende Eltern stellen.
Schwangerschaft und Eltern werden – erste Aufgaben, Rechte und Fristen
Mit der Schwangerschaft und der Vorbereitung als werdende Eltern stehen einige Aufgaben und Überlegungen an. Auch bestimmte Fristen und die Rechte in der Schwangerschaft sollten bekannt sein. Wir informieren über die wichtigsten Fragen und Erledigungen, die bedacht werden müssen.
Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, sollte die Information und der voraussichtliche Tag der Entbindung gegenüber dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
Der Mutterschutz ist ein umfassender gesetzlich festgelegter Schutzrahmen für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, um Mutter und Kind vor und nach der Geburt keinen Gefahren auszusetzen. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt.
Es werden drei Beschäftigungsverbote unterschieden: Das arbeitszeitliche Beschäftigungsverbot im Rahmen der Mutterschutzfrist, welches sich im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ergeben kann und ein ärztliches Beschäftigungsverbot, welches individuell von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt ausgestellt wird.
In der Schwangerschaft kann Mutterschutzgeld beantragt werden. Umgehend nach der Geburt kann innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes Elterngeld beantragt werden. Elterngeld wird 12 bis 24 Monate ausgezahlt. Außerdem haben Arbeitnehmer*innen, die leibliche Eltern, Pflege- oder Adoptiveltern sind, ihr Kind selbst betreuen und erziehen, sowie gemeinsam in einem Haushalt leben, Anspruch auf Elternzeit. Außerdem können Sie Kindergeld beantragen.
Freie Hebammen und Entbindungspfleger arbeiten selbstständig und begleiten unter anderem Hausgeburten. Beleghebammen und Belegentbindungspfleger arbeiten mit Belegvertrag in Geburtskliniken und betreuen unter anderem auch während der Geburt in der Klinik.
Zu den Krankenkassenleistungen zählen die Vorsorgeuntersuchungen, der Geburtsvorbereitungskurs, die Betreuung im Wochenbett bis zur 12. Woche oder bei Bedarf auch bis zum Ende der Stillzeit und der Rückbildungskurs.
Über das Jugendamt oder der Fachberatungsstelle Kinderbetreuung des Wohnortes können Sie sich bereits vor der Geburt mit dem Suchprozess in der Gemeinde, über Betreuungsmöglichkeiten und Einrichtungen im bevorzugten Stadtteil vertraut machen.
Innerhalb einer Woche nach der Geburt wird beim Standesamt des Geburtsortes oder durch das Krankenhaus selbst die Anmeldung und Beantragung der Geburtsurkunde vorgenommen. Frühzeitig nach der Geburt sollten Sie das Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Vor oder nach der Geburt ist für nicht verheiratete Paare die Beantragung des Sorgerechts und die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt möglich.